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Auto mitten auf der Wiesn geparkt - Brummi-Fahrer greift zu drastischer Maßnahme

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Von: Armin T. Linder

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Hans verteilte nicht nur einen Fake-Strafzettel - er fotografierte das Auto auch gleich.

Weil er sich von einem Auto gestört fühlte, das im Rahmen des Oktoberfest-Aufbaus mitten auf der Wiesn parkte, griff ein Brummi-Fahrer zu einer unflätigen Maßnahme.

Unter den vielen Einsendungen der „Schicken Sie uns Fotos von kuriosen Zettel“-Aktion war am Donnerstag auch eine Bilderserie unseres WhatsApp-Nutzers Hans (Name geändert). Das Besondere: Er hat den Zettel, um den es geht, selbst verfasst und platziert. Um seinem Ärger Luft zu machen. Den Wortlaut des Zettels lesen Sie am besten selbst nach:

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Diesen Strafzettel hat Hans verteilt.

Hans ist Lieferant und war als solcher am Donnerstag auf der Wiesn im Einsatz. Und mitten auf „seiner“ Spur parkte ein Audi. „Habe ich heute morgen diesem Auto in die Windschutzscheibe getan, weil er sein Auto mitten auf der Anlieferspur für den Wiesnaufbau parkte“, so Hans über den selbstgebastelten Zettel. Im Audi habe zwar ein Besucherausweis gelegen, aber: „Er war auf der Lieferantenspur geparkt! Da ist Parkverbot!“ Es gab zwar vermutlich noch genug Platz, um den Wagen zu umkurven, auf der Wiesn sind die Spuren breit. Und vielleicht gehört der Audi ja einem Oktoberfest-Wirt, der zu einem Notfall gerufen wurde? Egal, es ging Hans ums Prinzip. Also klemmte er dem Unbekannten wütend den „Strafzettel“ mit den beleidigenden Ausdrücken an die Scheibe.

„Er kann natürlich eine Anzeige wegen Beleidigung erstatten“

Es ist nicht das erste Mal, dass Hans diesen Zettel hinter ein Auto klemmt - der Brummi-Fahrer schickte ihn uns schon vor gut einem Jahr. Damals sprachen wir die Polizei an, ob so etwas denn erlaubt ist. Die rügte den selbsternannten Ordnungshüter. Denn Hans droht sogar Ärger wegen der drastischen Worte auf dem Fake-Strafzettel. Dann nämlich, wenn sich der Falschparker beleidigt fühlt. "Wenn sich derjenige angesprochen fühlt, kann er natürlich eine Anzeige wegen Beleidigung erstatten, das wird dann von der Staatsanwaltschaft geprüft", so Polizeisprecher Peter Beck.

Um eine Amtsanmaßung handele es sich nur, wenn beispielsweise ein Polizei-Logo drauf ist. "Wenn jemand schreibt 'Strafzettel, Ihre Polizei', dann muss das natürlich geprüft werden", so Beck.

Heißt: Man kann natürlich mal einen kleinen Zettel hinhängen mit einem Hinweis, dass jemand falsch parkt. Aber: Strafzettel zu verteilen, ist nicht die Aufgabe von irgendwem. "Das sollte man tunlichst nicht machen, sondern die Polizei benachrichtigen, wir erledigen das dann", so Beck. "Es ist nicht Aufgabe des Bürgers, andere zu maßregeln. Man kann einen Hinweis geben, aber nicht in der Form."

Ob Hans nun mit dem Zettelverteilen aufhört? Wohl kaum. Die Wortwahl - immerhin wünscht der Fake-Strafzettel dem Empfänger einen Getriebeschaden auf der Autobahn - dürfte jedenfalls auch bei anderen genervten Verkehrsteilnehmern eher für Kopfschütteln sorgen als für Verständnis.

In den vergangenen paar Tagen haben wir auch schon von anderen Fällen berichtet, in denen Autofahrer wütende Zettel kassiert haben. Der eine begann mit einem Stinkefinger. Der andere wurde wirklich unverschämt.

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